Sachbezugswerte 2026: Der steuerfreie Essenszuschuss für Arbeitgeber
Was ändert sich 2026 bei den Sachbezugswerten? Alles zu den aktuellen Werten, steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen und digitalen Essensmarken – kompakt erklärt.
Wichtigste Punkte
- ✓ Der amtliche Sachbezugswert für ein Mittagessen beträgt 2026 € 4,57 pro Arbeitstag.
- ✓ Arbeitgeber können zusätzlich bis zu € 3,10 pro Mahlzeit pauschal versteuern – für den Mitarbeitenden bleibt das Essen abgabenfrei.
- ✓ Pro Arbeitstag darf nur ein Essenszuschuss gewährt werden – keine Kombination mit Verpflegungspauschalen möglich.
- ✓ Digitale Essensmarken ersetzen Papiergutscheine und ermöglichen DATEV-konforme Abrechnung.
Was sind Sachbezugswerte – und warum sollten Sie sie kennen?
Wer seinen Mitarbeitenden etwas zukommen lassen möchte, ohne es als reguläres Gehalt zu versteuern, stößt schnell auf das Thema Sachbezug. Beim Thema Verpflegung legt der Staat jährlich fest, welchen Wert eine subventionierte Mahlzeit für steuerliche Zwecke hat. Diese amtlichen Sachbezugswerte bestimmen, wie viel ein Arbeitgeber steuerfrei zuschießen darf.[2]
Die Werte für 2026
Für das Kalenderjahr 2026 gelten folgende amtliche Sachbezugswerte für Mahlzeiten:
- Mittagessen: € 4,57 pro Arbeitstag
- Frühstück: € 2,17 pro Arbeitstag
Das bedeutet: Bezuschusst ein Arbeitgeber das Mittagessen, ist der Anteil bis zum Sachbezugswert für den Mitarbeiter steuerfrei. Der Arbeitgeber kann zusätzlich einen eigenen Zuschuss von bis zu € 3,10 pro Mahlzeit pauschal versteuern – damit bleibt das Essen für den Mitarbeitenden vollständig abgabenfrei.[2]
Die Sachbezugswerte steigen jährlich leicht an und spiegeln die allgemeine Preisentwicklung wider.
Digitale Essensmarken: einfacher als Papier
Klassische Papiergutscheine haben ausgedient. Heute gibt es App-basierte Lösungen, bei denen Mitarbeitende ihren Einkaufsbeleg digital einreichen und den Zuschuss automatisch mit dem Gehalt erhalten. Die Abrechnung übernimmt die Software, DATEV-Schnittstellen inklusive.
Wichtig dabei: Pro Arbeitstag darf nur ein Essenszuschuss gewährt werden. Wer an einem Tag bereits eine steuerliche Verpflegungspauschale (z. B. bei Dienstreise) erhält, kann für denselben Tag keinen Sachbezug geltend machen. Und Alkohol ist generell ausgeschlossen.
Was ist zu beachten?
Die Regeln sind einfacher als sie klingen. Im Kern gilt:
- Ein Beleg pro Tag, der Datum, Betrag und Art der Leistung ausweist
- Keine Kombination mit Verpflegungspauschalen am gleichen Tag
- Belege sind aufzubewahren
Wer diese Punkte einhält, hat ein unkompliziertes, günstiges Benefit, das bei Mitarbeitenden gut ankommt – gerade weil es unmittelbar spürbar ist und nicht als abstrakte Zahl auf dem Gehaltszettel erscheint.
Fazit
Der Essenszuschuss über den Sachbezug ist eines der effizientesten Benefits im deutschen Steuerrecht. Der administrative Aufwand ist gering, der Nutzen für Mitarbeitende ist konkret und täglich erlebbar. Gerade in der Region Aachen, wo der Wettbewerb um Fachkräfte intensiv ist, kann das den Unterschied machen.
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